Service
Vollmacht
Häufig müssen wir umgehend für Sie tätig werden. Damit dies möglich ist, erteilen Sie uns bitte die Vollmacht zur Mandatsübernahme, die Sie nachstehend als PDF-Datei zum Download finden. Senden Sie diese ausgefüllt zurück und unterschrieben an unsere Kanzlei oder bringen Sie diese mit zum ersten Beratungsgsgespräch.
Vollmachterteilung für Mandatsübernahme
Erstberatung
Es gibt keinen Grund auf berechtigte Ansprüche Ihrerseits zu verzichten. Wir nehmen uns Zeit für Sie. Die Kosten für eine Erstberatung sind überschaubar. Sie richten sich zwar nach dem Streitwert, also nach dem Wert um den gestritten wird, allerdings hat der Gesetzgeber die Kosten für eine Erstberatung „gedeckelt“! Sie betragen für Verbraucher max. 190€ zzgl. MwSt., also 226,10€ insgesamt.
Kosten
Die Abrechnung der Gebühren für unsere Tätigkeit erfolgt nach dem vom Gesetzgeber geregelten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren richtet sich hierbei nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert, also um den Wert um den gestritten wird.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen ihres Versicherungsumfangs die Kosten des Rechtsstreits oder der vorgerichtlichen Beratung. Die Deckungsschutzanfrage erledigen selbstverständlich wir für Sie.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 089 – 641 77 07