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Leistungen im Erbrecht

Ob bei dem Thema Nachlass oder in einem Erbschaftsstreit, wir kümmern uns um Ihren Rechtsfall. Das Erbrecht umfasst als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), einerseits Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

In einem gemeinsamen ersten Gespräch werden die Sachverhalte geklärt und die verschiedenen rechtlichen Regeln, welche geeignet sind, um Ihr Rechtsproblem zu lösen, werden herausgearbeitet. Mit viel Erfahrung und Kompetenz stehen wir Ihnen stets engagiert zur Seite.

Unsere Leistungen im Erbrecht:
  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten

  • Vertretung bei gerichtlichen erbrechtlichen Auseinandersetzungen

  • Erbauseinandersetzung, Testamentsanfechtung, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

  • Optimale Gestaltung der Unternehmensnachfolge

  • Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht

  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

  • Testamentsvollstreckung

  • Mediation bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen