Leistungen im Steuerrecht
Das Steuerrecht ist das Teilgebiet des Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Zum Steuerrecht im engeren Sinne werden alle Steuergesetze gerechnet – im weiteren Sinne zählen auch die Gesetze zur Steuerverwaltung und Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs dazu.
Wir beraten und vertreten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten sowie in allen Fällen des Steuerstrafrechts. Ob bei einer zu hohen Steuerlast, bei einem Steuerstrafverfahren oder auch bei dem Thema der Erbschaftssteuer – wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Unsere Leistungen im Steuerrecht:
Interessenvertretungen bei Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden bezüglich der Aussetzung der Vollziehung, der Stundung, des Vollstreckungsschutzes und des Erlassverfahrens
Prozessvertretung bei den Finanzgerichten
Beratung und Interessenvertretung bei streitigen Betriebsprüfungsverfahren
Abwehr von Haftungsbescheiden für Geschäftsführer und Vorstände
Prozessvertretung beim Bundesfinanzhof
Revision und Nichtzulassungsbeschwerde
Thema: Erbschaftssteuer
Einkommenssteuer-, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Erbschaftssteuerbescheid erstellen bzw. prüfen
Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht:
Umfassende Beratung in allen Steuer-, Bilanz-, Insolvenz- und Wirtschaftsdelikten
Strafbefreiende Selbstanzeige
Nicht Erklärte Kapitaleinkünfte im Ausland
Interessenwahrnehmung gegenüber der Steuerfahndung
Verteidigung vor Strafrichter, Schöffengericht und Strafkammern